Artikel 7 - Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (LPartStAnpG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Juli 2014 BKGG § 1, § 2, § 3, § 4, § 6a, § 10

Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Nummer 4 werden nach den Wörtern „als Ehegatte" die Wörter „oder Lebenspartner" eingefügt.

2.
In § 2 Absatz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „seines Ehegatten" die Wörter „oder Lebenspartners" eingefügt.

3.
§ 3 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, von einem Elternteil und dessen Ehegatten oder Lebenspartner, von Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, bestimmen diese untereinander den Berechtigten."

4.
In § 4 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „sein Ehegatte" die Wörter „oder Lebenspartner" eingefügt.

5.
§ 6a Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „Ehepaare und" durch die Wörter „Ehepaare, Lebenspartnerschaften und" ersetzt.

b)
Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Als elterliches Einkommen oder Vermögen gilt dabei dasjenige der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mit Ausnahme des Einkommens und Vermögens der in dem Haushalt lebenden Kinder."

6.
Dem § 10 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„§ 60 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 LPartStAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartStAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 21 StRAnpG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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