Eingangsformel - Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen (12. FuttMRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310)

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auf Grund des § 21 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1, des § 23a Nummer 1, 4 und 8, des § 62 Absatz 1 Nummer 2 und des § 70 Absatz 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426),

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auf Grund des § 35 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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auf Grund des § 56 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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