Anlage 3 - Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

V. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1208 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 103
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe § 4; FNA: 7100-1-14 Gewerbeordnung
| |

Anlage 3 (zu § 1 Satz 1 Nummer 3) Gewerbe-Abmeldung


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Gewerbe-Abmeldung (BGBl. 2019 I S. 922)


Gewerbe-Abmeldung (BGBl. 2019 I S. 923)



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung V. v. 3. Juli 2019 BGBl. I S. 916 m.W.v. 1. November 2019

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von Anlage 3 GewAnzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2019Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung
vom 03.07.2019 BGBl. I S. 916

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 3 GewAnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GewAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewAnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GewAnzV Erstattung der Gewerbeanzeige (vom 20.04.2023)
... Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Gewerbeordnung ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 . Die Vordrucke sind vollständig und gut lesbar maschinell oder in ...
§ 3 GewAnzV Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an weitere Behörden (vom 20.04.2023)
... zuständige Behörde übermittelt die mittels der Vordrucke der Anlagen 1 bis 3 erhobenen Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig an die nachfolgenden Stellen zur ... 13, 26 bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 13 und 30 der Anlage 3 , 2. an die Handwerkskammern nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung ... Feldern 13, 27, 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 13 und 30 der Anlage 3 , 3. an die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde nach § ... bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12, 13, 28 und 30 der Anlage 3 , 4. an die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz einschließlich den ... bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12, 13, 28 und 30 der Anlage 3 , 5. an die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben, ... 21 der Anlage 2 und c) die Daten in den Feldern 1, 3 bis 5, 11, 14, 16, 18 und 20 der Anlage 3 , 6. an die Bundesagentur für Arbeit nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 5 der ... 13 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12 bis 19 und 21 bis 30 der Anlage 3 , 7. an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. nach § 14 Absatz 8 Satz 1 ... 12, 25, 27, 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 12 und 30 der Anlage 3 , 8. an das Registergericht nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 8 der Gewerbeordnung ... mit Ausnahme der Daten in den Feldern 8 bis 10, 12 bis 14, 16, 21, 22, 24 und 28 bis 30 der Anlage 3 , 9. an die nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben ... bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12, 13, 28 und 30 der Anlage 3 , 10. an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach § 14 Absatz 8 ... 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 12, 13, 17, 19, 21 bis 28 und 30 der Anlage 3 , 11. an die Ausländerbehörden nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 12 der ... der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 12 bis 14, 17, 19, 21 bis 28 und 30 der Anlage 3 , 12. an die Finanzämter nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 13 der ... 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 6, 12, 13, 19, 21, 22, 27 und 30 der Anlage 3 , 13. an die für die Erlaubnisverfahren nach der Gewerbeordnung zuständigen ... 1, b) der Daten in Feld 30 der Anlage 2 und c) der Daten in Feld 30 der Anlage 3 . Die Daten sind nicht zu übermitteln, wenn die empfangsberechtigte ... Behörde die folgenden Daten aus den Gewerbeanzeigen gemäß den Anlagen 1 bis 3 an die statistischen Ämter der Länder 1. die Daten in den Feldern 1 bis 5 als ... für die Ummeldung und c) in den Feldern 6, 10, 18 bis 26, 28 und 29 der Anlage 3 als Erhebungsmerkmale für die Abmeldung. (3) Sofern sich bei der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung
V. v. 03.07.2019 BGBl. I S. 916
Artikel 1 GewAnzVÄndV
... Die zuständige Behörde übermittelt die mittels der Vordrucke der Anlagen 1 bis 3 erhobenen Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig an die nachfolgenden Stellen zur ... 13, 26 bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 13 und 30 der Anlage 3 , 2. an die Handwerkskammern nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 der ... Feldern 13, 27, 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 13 und 30 der Anlage 3 , 3. an die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde nach ... bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12, 13, 28 und 30 der Anlage 3 , 4. an die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz einschließlich ... bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12, 13, 28 und 30 der Anlage 3 , 5. an die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der ... der Anlage 2 und c) die Daten in den Feldern 1, 3 bis 5, 11, 14, 16, 18 und 20 der Anlage 3 , 6. an die Bundesagentur für Arbeit nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 5 der ... und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12 bis 19 und 21 bis 30 der Anlage 3 , 7. an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. nach § 14 Absatz 8 Satz ... 12, 25, 27, 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 12 und 30 der Anlage 3 , 8. an das Registergericht nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 8 der Gewerbeordnung ... mit Ausnahme der Daten in den Feldern 8 bis 10, 12 bis 14, 16, 21, 22, 24 und 28 bis 30 der Anlage 3 , 9. an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden ... bis 28 und 30 der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 10, 12, 13, 28 und 30 der Anlage 3 . Die Daten sind nicht zu übermitteln, wenn die empfangsberechtigte Stelle auf ... für die Ummeldung und c) in den Feldern 6, 10, 18 bis 26, 28 und 29 der Anlage 3 als Erhebungsmerkmale für die Abmeldung." c) In Absatz 3 Satz 1 wird die ... (BGBl. 2019 I S. 921)] ". 4. Die Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 1 Satz 1 Nummer 3) ... S. 921)] ". 4. Die Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 1 Satz 1 Nummer 3) Gewerbe-Abmeldung  ...

Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 17.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 103
Artikel 1 GewAnzVuFinVermVÄndV Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung
... der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 12, 13, 17, 19, 21 bis 28 und 30 der Anlage 3 , 11. an die Ausländerbehörden nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 12 der ... Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 12 bis 14, 17, 19, 21 bis 28 und 30 der Anlage 3 , 12. an die Finanzämter nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 13 der ... der Anlage 2 und c) der Daten in den Feldern 6, 12, 13, 19, 21, 22, 27 und 30 der Anlage 3 , 13. an die für die Erlaubnisverfahren nach der Gewerbeordnung zuständigen ... b) der Daten in Feld 30 der Anlage 2 und c) der Daten in Feld 30 der Anlage 3 ." b) In Absatz 4 Satz 2 und 5 werden jeweils die Wörter ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed