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Artikel 28 - Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 28 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft.

(3) Artikel 15 Nummer 4 und 5 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

(4) Die Artikel 8 und 18 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft.

(5) Die Artikel 3, 9, 11 und 22 treten am 1. Januar 2015 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juli 2014.

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