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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft (FleischWArbbV k.a.Abk.)

V. v. 30.07.2014 BAnz AT 31.07.2014 V1
Geltung ab 01.08.2014 bis 31.12.2017; FNA: 810-1-73-1 Arbeitsförderung

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat:

 
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