Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie (25. BImSchVNB k.a.Abk.)

B. v. 30.07.2014 BGBl. I S. 1316 (Nr. 37); Geltung ab 02.05.2013
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 2. Mai 2013 25. BImSchV Eingangsformel, § 3, § 7

Auf Grund des Artikels 9 Nummer 4 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie in der vom 2. Mai 2013 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. Dezember 1996 in Kraft getretene Verordnung vom 8. November 1996 (BGBl. I S. 1722),

2.
den am 2. Mai 2013 in Kraft getretenen Artikel 6 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie - 25. BImSchV)

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Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Barbara Hendricks



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