interne Verweise§ 10 MariMedV Verlängerung der Zulassung ... wird auf Antrag jeweils um drei Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 Nummer 1, 2, 6 und Absatz 2 weiter vorliegen und der zugelassene Arzt nachweist, dass er ...
Zitat in folgenden NormenSeelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 7 SeeLotsEigV Zugelassene Ärztinnen und Ärzte ... diese Zulassung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 3 und 5 der Maritime-Medizin-Verordnung vor der erstmaligen Durchführung von Seelotseignungsuntersuchungen 1. mindestens ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Artikel 3 3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der Maritime-Medizin-Verordnung ... b) Die Absätze 5 und 6 werden zu den Absätzen 4 und 5. 3. In § 9 Absatz 1 Nummer 3 wird nach der Angabe „Anforderungen im Schiffsdienst" die Angabe „oder das ... durch Vorlage einer Bescheinigung 1. eines Augenarztes oder 2. eines nach § 9 zugelassenen Arztes, der eine Untersuchung der Dämmerungssehschärfe zur ...
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