Zitierungen von § 9 MariMedV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MariMedV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MariMedV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 MariMedV Verlängerung der Zulassung
... wird auf Antrag jeweils um drei Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 Nummer 1, 2, 6 und Absatz 2 weiter vorliegen und der zugelassene Arzt nachweist, dass er ...
§ 21 MariMedV Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte
... 153 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes vorläufig zugelassen ist, bedarf abweichend von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 für die Zulassung nicht der Anerkennung als Facharzt, wenn der Arzt ...
Anlage 3 MariMedV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4) Muster der Zulassungsstempel
 
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Zitat in folgenden Normen

Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 7 SeeLotsEigV Zugelassene Ärztinnen und Ärzte
... diese Zulassung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 3 und 5 der Maritime-Medizin-Verordnung vor der erstmaligen Durchführung von Seelotseignungsuntersuchungen 1. mindestens ...


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