Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete vom
1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
22. März 2007 (BGBl. I S. 519) geändert worden ist, außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. August 2014.