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Anlage 1 - Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete (GrenzAV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442 (Nr. 41)
Geltung ab 29.08.2014; FNA: 613-7-8 Zölle

Anlage 1 (zu § 1) Rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raums


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

A. An der Nordseeküste

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raums folgt der B 5 von der deutsch-dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung über Niebüll und Husum (Umgehung) bis zur Kreuzung mit der B 202 bei Büttel. Sie verläuft dieser Straße in östlicher Richtung folgend bis Friedrichstadt, von dort aus in südlicher Richtung der L 156 folgend über Lehe und Lunden bis zur Kreuzung mit der B 5 (alt) bei Rehm, dieser folgend über Bargen, Borgholz, Heide und Marne bis zur Kreuzung mit dem Nord-Ostsee-Kanal (Hochbrücke) bei Brunsbüttel. Sie folgt weiter dem Nord-Ostsee-Kanal in südwestlicher Richtung bis zur Kanalausfahrt in die Elbe und verläuft dann in einer Geraden über die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der Straße von Oederquart nach Neuenschleuse. Sie folgt von dort aus in südlicher Richtung dem über Bentwitsch, Niederstrich und Achthöfendeich führenden Weg bis zur B 495 und folgt dieser bis zur Kreuzung mit der B 73. Von dort verläuft die Begrenzungslinie in nördlicher Richtung entlang der B 73 bis zur Abzweigung der Straße nach Lüdingworth kurz vor Altenbruch. Sie folgt dieser Straße in südlicher Richtung bis Lüdingworth, wendet sich dann an der Kreuzung der Straße nach Franzenburg nach Westen und folgt dem Straßenverlauf bis zum Ostrand der A 27. Sie verläuft weiter am Ostrand der Autobahn nach Süden bis zur Anschlussstelle Debstedt, wobei sie auch die an der Autobahn gelegenen Parkplätze einschließt. Von hier aus folgt sie der L 120 in östlicher Richtung bis zur Abzweigung der L 117 in Bederkesa. Dieser folgt sie bis zum Ostufer des Bederkesa-Geeste-Kanals und verläuft weiter dem Ufer entlang in südlicher Richtung bis zur Geeste und weiter dem Südufer der Geeste entlang bis zu der von Bramel nach Elmlohe führenden Straße. Dem Straßenverlauf folgt sie in südwestlicher Richtung über die Ortschaft Schiffdorf-Bramel bis zur Abzweigung der nach Sellstedt führenden Straße. Von dort aus verläuft sie weiter in südlicher Richtung dem Westufer des großen Sellstedter Sees entlang über Wildes Moor bis zur Einmündung der von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - führenden Straße in die zwischen den Ortschaften Schiffdorf und Sellstedt der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlaufenden Straße. Von hier aus folgt die Begrenzungslinie der Straße von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede, bis diese am Ortsrand von Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - in die südwestlich nach Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - führende Hauptverkehrsstraße einmündet. Dieser folgt sie in südlicher Richtung über Loxstedt - Ortschaften Bexhövede, Loxstedt und Nesse - bis zur Einmündung in die L 135. Dieser Straße folgt sie etwa 900 Meter in südlicher Richtung bis zur Abzweigung der Hauptverkehrsstraße nach Loxstedt - Ortschaft Stotel. Hier biegt sie nach Westen ab und folgt nun der über Loxstedt - Ortschaften Stotel und Holte - führenden Straße bis Loxstedt - Ortschaft Büttel. Dort biegt die Begrenzungslinie nach Süden ab und folgt der Straße zwischen den Ortschaften Büttel und Neuenlande der Einheitsgemeinde Loxstedt bis zur Straßenbrücke über das Bütteler Sieltief, biegt hier nach Westen ab und verläuft dem Bütteler Sieltief entlang bis zum Weserdeich, überquert diesen und verläuft dann der Südseite des Bütteler Sielhafens entlang bis zur Weser. Sie überquert die Weser in gerader Linie zur Einmündung des Beckumer Sieltiefs (Südseite) in die Weser. Von hier aus folgt sie der Uferlinie der Weser in südlicher Richtung bis zum Strohhauser Sieltief, dem sie bis zur Kreuzung mit der B 212 folgt. Sie folgt der B 212 bis zur Kreuzung mit der B 437 in Rodenkirchen, verläuft der B 437 entlang bis Friedeburg und weiter entlang der B 436 über Hesel bis zur A 28. Von hier aus folgt sie der A 28 und der A 31 in westlicher Richtung bis zum Autobahndreieck Bunde. Von dort aus führt sie über die A 280 zur deutsch-niederländischen Grenze.

B. An der Ostseeküste

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raums folgt der A 7 vom Schnittpunkt mit der deutschdänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der A 210 östlich von Rendsburg. Sie folgt in östlicher Richtung weiter der A 210 und der A 215 bis zum Stadtgebiet von Kiel. Von dort aus folgt sie der B 404 in südlicher Richtung über Bornhöved und Bad Segeberg bis zur Kreuzung mit der A 24 bei der Autobahnauffahrt Schwarzenbek-Grande. Von dort aus folgt sie der A 24 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Von dort aus verläuft sie entlang der Autobahn in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 321 (Ausfahrt Hagenow), folgt der B 321 in nördlicher Richtung über Zippendorf bis Mueß und folgt weiter dieser Straße in östlicher Richtung bis zum Abzweig nach Leezen, verläuft dann weiter dieser Straße entlang in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 104 bei Rampe. Sie folgt der B 104 in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 192 bei Brüel und verläuft weiter entlang der B 192 in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Eisenbahnstrecke Bad Kleinen-Bützow-Rostock. Von dort aus verläuft die Begrenzungslinie entlang der Eisenbahnstrecke in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Straße Schwaan-Weitendorf bei Schwaan. Sie folgt dieser Straße bis zur Kreuzung mit der B 103 bei Weitendorf, verläuft dann entlang der B 103 in nordöstlicher Richtung über Kronskamp bis zum Schnittpunkt mit dem Fluss Recknitz bei Laage und folgt der Recknitz über Tessin bis zur Kreuzung mit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt dieser Umgehungsstraße in südöstlicher Richtung über Langsdorf bis zur Kreuzung mit der Straße nach Franzburg und Steinhagen bei Tribsees und verläuft entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenabzweigung nach Franzburg. Von dort aus folgt sie der Straße zunächst in südöstlicher, dann in östlicher Richtung über Franzburg, Abtshagen, Wittenhagen und Altenhagen bis zur Kreuzung mit der Straße Grimmen-Miltzow. Sie folgt dieser Straße in Richtung Miltzow bis zur Kreuzung mit der Eisenbahnstrecke Stralsund-Greifswald-Anklam in Miltzow, verläuft von dort aus entlang der Eisenbahnstrecke in südöstlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 96 in Greifswald und folgt der B 96 in südlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 110 in Jarmen. Von dort aus verläuft sie entlang der B 110 in Richtung Anklam bis zur Kreuzung mit der Straße nach Krien in Neetzow und folgt dieser Straße in südlicher Richtung über Krien, Wegezin, Dennin, Spantekow und Drewelow bis zur Kreuzung mit der B 197 bei Sarnow. Die Begrenzungslinie verläuft dann entlang der B 197 in südwestlicher Richtung bis Friedland, von Friedland aus in südöstlicher Richtung entlang der Straße über Lübbersdorf, Rohrkrug und Neuensund bis zur Kreuzung mit der Straße Strasburg-Torgelow. Sie folgt der B 197 dann weiter in südlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 104 in Strasburg. Von dort aus folgt sie der B 104 über Pasewalk - das Stadtgebiet von Pasewalk gehört zum grenznahen Raum - bis zum Schnittpunkt mit der deutsch-polnischen Grenze in Linken.



 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GrenzAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrenzAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GrenzAV Ausdehnung des grenznahen Raums
... 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird, aus der Anlage 1. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und Ähnliches, die den Verlauf ... der Begrenzungslinie berührt werden, gehören zum grenznahen Raum, soweit in der Anlage 1 nichts Abweichendes angeordnet ...