§ 1 GrenzAV Ausdehnung des grenznahen Raums ... 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird, aus der Anlage 1. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und Ähnliches, die den Verlauf ... der Begrenzungslinie berührt werden, gehören zum grenznahen Raum, soweit in der Anlage 1 nichts Abweichendes angeordnet ...