Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (3. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2014 BGBl. I S. 1459, 1600 (Nr. 41); Geltung ab 29.08.2014, abweichend siehe Artikel 4
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Eingangsformel



Auf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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