Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015-2017 k.a.Abk.)

V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1554 (Nr. 45); aufgehoben durch § 5 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3517
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2017; FNA: 605-1-9-9 Gemeindefinanzen
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§ 4



In den Fällen der kommunalen Neugliederung sind die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden von dem auf die Neugliederung folgenden Jahr an neu festzusetzen. Tritt die Neugliederung mit Beginn des Jahres in Kraft, ist die Schlüsselzahl zu diesem Zeitpunkt neu festzusetzen. Bei der Neufestsetzung sind die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden den neu- oder umgebildeten Gemeinden im Verhältnis der in sie aufgenommenen Einwohner und Einwohnerinnen zuzurechnen.



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