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Zitierungen von § 16 OGErzeugerOrgDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 OGErzeugerOrgDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGErzeugerOrgDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
Artikel 2 WeinVuaÄndV Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... ihre in Satz 1 genannte Betriebsnummer der Erzeugerorganisation mitzuteilen." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Berücksichtigungsfähigkeit von ... mitzuteilen." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen Rechnungen können auch auf ...
 
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