Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Das
Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 61 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „neun" durch das Wort „drei" ersetzt.
- 2.
- Anlage II wird wie folgt gefasst:
„Anlage II (zu § 29a)
Bosnien und Herzegowina
Ghana
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
Senegal
Serbien".
In §
32 Absatz 1 Satz 1 der
Beschäftigungsverordnung vom
6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
6. Mai 2014 (BGBl. I S. 451) geändert worden ist, werden die Wörter „einem Jahr" durch die Wörter „drei Monaten" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. November 2014.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Andrea Nahles