Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (AsylVfGuaÄndG 2014 k.a.Abk.)

G. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1649 (Nr. 49); Geltung ab 06.11.2014
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes


Artikel 1 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 6. November 2014 AsylG § 61, Anlage II

Das Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 61 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „neun" durch das Wort „drei" ersetzt.

2.
Anlage II wird wie folgt gefasst:

„Anlage II (zu § 29a)

Bosnien und Herzegowina

Ghana

Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik

Senegal

Serbien".

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Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. November 2014 BeschV § 32

In § 32 Absatz 1 Satz 1 der Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Mai 2014 (BGBl. I S. 451) geändert worden ist, werden die Wörter „einem Jahr" durch die Wörter „drei Monaten" ersetzt.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. November 2014.

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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern

Thomas de Maizière

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Andrea Nahles



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