§ 29a Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes; Bericht; Verordnungsermächtigung
(1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des
Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des
§ 3 Absatz 1 oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des
§ 4 Absatz 1 droht.
(2) Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in
Anlage II bezeichneten Staaten.
(2a) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre, erstmals zum 23. Oktober 2017 einen Bericht darüber vor, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der in
Anlage II bezeichneten Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen.
(3)
1Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in
Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in
Artikel 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind.
2Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 30a AsylG Beschleunigte Verfahren (vom 01.02.2026) ... wenn der Ausländer 1. Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates ( § 29a oder § 29b) ist, 2. die Behörden durch falsche Angaben oder Dokumente oder ... a) nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 als unzulässig, b) nach den §§ 29a , 29b oder 30 *) als offensichtlich unbegründet oder c) im Fall des § 71 ...
§ 47 AsylG Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen (vom 01.02.2026) ... (1a) Abweichend von Absatz 1 sind Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat ( § 29a oder § 29b) verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und ... des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags nach § 29a oder § 29b als offensichtlich unbegründet oder nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 als ...
§ 61 AsylG Erwerbstätigkeit (vom 01.02.2026) ... 3. der Ausländer nicht Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates ( § 29a oder § 29b) ist und 4. der Asylantrag nicht als offensichtlich unbegründet ... entsprechend. Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a oder § 29b, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
§ 11 AufenthG Einreise- und Aufenthaltsverbot (vom 24.12.2025) ... hat. (7) Gegen einen Ausländer, 1. dessen Asylantrag nach § 29a Absatz 1 oder § 29b Absatz 3 des Asylgesetzes als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, dem ...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... „§ 12 Handlungsfähigkeit". b) Die Angabe zu § 29a wird wie folgt gefasst: „§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; ... b) Die Angabe zu § 29a wird wie folgt gefasst: „§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung". c) Nach der ... durch die Wörter „minderjähriges lediges" ersetzt. 9. § 29a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung". b) Nach Absatz 2 ... Abweichend von Absatz 1 sind Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a ) verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der ... des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags nach § 29a als offensichtlich unbegründet oder nach § 27a als unzulässig bis zur Ausreise oder ... entsprechend. Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a , der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfahrens ... 35. Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a ) Albanien Bosnien und Herzegowina Ghana Kosovo ...
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
Artikel 3 AuslBFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a des Asylgesetzes stammen und bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos ... drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a des Asylgesetzes stammt und bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos ...
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... nach § 71 ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ist." 34. § 29a wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch die folgenden ... „Abweichend von Absatz 1 sind Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat ( §§ 29a und 29b) verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle ... gelten entsprechend. Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a oder § 29b, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des ...
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
G. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364, 2026 I Nr. 49
Artikel 1 AufenthRÄndG Änderung des Asylgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 29a wird die Angabe „Sicherer Herkunftsstaat" durch die Angabe „Sichere ... Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes" ersetzt. b) Nach der Angabe zu § 29a wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 29b Sichere Herkunftsstaaten ... „zwanzig" ersetzt. 3. In § 18a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „( § 29a )" durch die Angabe „(§ 29a oder § 29b)" ersetzt. 4. § ... In § 18a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „(§ 29a)" durch die Angabe „( § 29a oder § 29b)" ersetzt. 4. § 29a wird wie folgt geändert: ... 29a)" durch die Angabe „(§ 29a oder § 29b)" ersetzt. 4. § 29a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe ... In Absatz 1 wird die Angabe „(sicherer Herkunftsstaat)" gestrichen. 5. Nach § 29a wird der folgende § 29b eingefügt: „§ 29b Sichere ... 30a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „( § 29a )" durch die Angabe „(§ 29a oder § 29b)" ersetzt. b) In ... a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „(§ 29a)" durch die Angabe „( § 29a oder § 29b)" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b wird die ... 29b)" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „ § 29a oder § 30" durch die Angabe „den §§ 29a, 29b oder 30" ... 2 Buchstabe b wird die Angabe „§ 29a oder § 30" durch die Angabe „den §§ 29a , 29b oder 30" eingefügt. 7. In § 47 Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe ... oder 30" eingefügt. 7. In § 47 Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe „( § 29a )" durch die Angabe „(§ 29a oder § 29b)" ersetzt und die Angabe ... In § 47 Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe „(§ 29a)" durch die Angabe „( § 29a oder § 29b)" ersetzt und die Angabe „nach § 29a" durch die Angabe ... durch die Angabe „(§ 29a oder § 29b)" ersetzt und die Angabe „nach § 29a " durch die Angabe „nach § 29a oder § 29b" ersetzt. 8. § ... § 29b)" ersetzt und die Angabe „nach § 29a" durch die Angabe „nach § 29a oder § 29b" ersetzt. 8. § 61 wird wie folgt geändert: ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „( § 29a )" durch die Angabe „(§ 29a oder § 29b)" ersetzt. b) In ... In Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „(§ 29a)" durch die Angabe „( § 29a oder § 29b)" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ ... 29a oder § 29b)" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „ § 29a " durch die Angabe „§ 29a oder § 29b" ersetzt. 9. Nach § ... b) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 29a" durch die Angabe „ § 29a oder § 29b" ersetzt. 9. Nach § 77 Absatz 4 wird der folgende Absatz 5 ...
Artikel 6 AufenthRÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... worden ist, wird wie folgt geändert: In § 39a Satz 2 wird die Angabe „ § 29a des Asylgesetzes " durch die Angabe „§ 29a des Asylgesetzes oder einer auf Grundlage von § 29b ... § 39a Satz 2 wird die Angabe „§ 29a des Asylgesetzes" durch die Angabe „ § 29a des Asylgesetzes oder einer auf Grundlage von § 29b des Asylgesetzes erlassenen Rechtsverordnung" ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 1 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylgesetzes ... der Ausländer 1. Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates (§ 29a ) ist, 2. die Behörden durch falsche Angaben oder Dokumente oder durch ... des Asylantrags a) nach § 29 als unbeachtlich, b) nach § 29a oder § 30 als offensichtlich unbegründet oder c) im Fall des § 71 ...
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
G. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1649
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... hat. (7) Gegen einen Ausländer, 1. dessen Asylantrag nach § 29a Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes bestandskräftig als offensichtlich unbegründet ... Lebensjahres aufnimmt oder aufgenommen hat und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes stammt. In den Fällen nach Satz 4 kann die Duldung für die ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... zuerkannt werden." 22. § 29 Abs. 3 wird aufgehoben. 23. In § 29a Abs. 2 werden nach dem Wort sind" die Wörter die Mitgliedstaaten der ... und Tschechische Republik" gestrichen. 52. In der Anlage II (zu § 29a ) werden die Wörter Bulgarien", Polen", Rumänien", ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/29a_AsylG.htm