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§ 4 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

§ 4 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen



Direktzahlungen werden im Fall des Artikels 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht gewährt.

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