§ 17 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

§ 17 Anbaudiversifizierung


§ 17 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Für die Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird der Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli berücksichtigt.

(2) Unbeschadet des Artikels 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 gelten Schläge im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der InVeKoS-Verordnung, die aus im Umweltinteresse genutzten Ackerflächen im Sinne des § 27 Absatz 2, des § 28 oder des § 29 bestehen, für die Zwecke des Artikels 44 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 als brachliegendes Land.


Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften V. v. 24. Februar 2015 BGBl. I S. 166 m.W.v. 4. März 2015

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Frühere Fassungen von § 17 DirektZahlDurchfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.03.2015Artikel 2 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
vom 24.02.2015 BGBl. I S. 166

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 17 DirektZahlDurchfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlDurchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
V. v. 24.02.2015 BGBl. I S. 166
Artikel 2 InVeKoSVEV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... 1307/2013 erfolgt für einen Betriebsinhaber nicht mehr als einmal." 2. § 17 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...


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