§ 23 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

§ 23 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent


§ 23 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Im Fall des § 16 Absatz 5 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes wird, solange

1.
Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 auf Grund des Artikels 45 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht anzuwenden ist oder

2.
die Voraussetzungen des Artikels 45 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vorliegen,

eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes weiterhin erteilt.

(2) Im Fall des Absatzes 1 teilt die zuständige Behörde in der Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes mit, dass die Umwandlung von Dauergrünland nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes weiterhin genehmigt werden kann. Die zuständige Behörde macht im Bundesanzeiger bekannt, wenn die Umwandlung von Dauergrünland nicht mehr genehmigt werden kann, weil die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht mehr vorliegen.

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Zitierungen von § 23 DirektZahlDurchfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlDurchfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21a DirektZahlDurchfV Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (vom 14.07.2015)
... 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes enden, 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. ... 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 24 Absatz ...
§ 24 DirektZahlDurchfV Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil (vom 30.03.2018)
... Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ...
§ 24a DirektZahlDurchfV Pflicht zur Umwandlung in Dauergrünland (vom 14.07.2015)
... für andere Nutzungen umgewandelt worden ist, ist 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der ... 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der Vorschriften dieses Unterabschnitts ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 10.07.2015 BAnz AT 13.07.2015 V1
Artikel 1 DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes enden, 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. ... soweit ein Fall des § 23 vorliegt, mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2, 3. mit Ablauf des Tages einer Bekanntmachung nach § 24 Absatz ... weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil (1) Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... für andere Nutzungen umgewandelt worden ist, ist 1. soweit ein Fall des § 23 nicht vorliegt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des ... Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der ... 2. soweit ein Fall des § 23 vorliegt nach Bekanntmachung nach § 23 Absatz 2 Satz 2 nach Maßgabe der Vorschriften dieses Unterabschnitts ...


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