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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (UStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Umweltstatistikgesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. November 2014 UStatG § 10

§ 10 des Umweltstatistikgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „zehn" ersetzt.

b)
In dem Satzteil nach Nummer 2 werden die Wörter „jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006," gestrichen.

2.
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Die Erhebung nach Absatz 1 erfolgt jährlich,

1.
beginnend mit dem Berichtsjahr 2006 für Fluorderivate mit bis zu sechs Kohlenstoffatomen und

2.
beginnend mit dem Berichtsjahr 2015 für Fluorderivate mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen."

3.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort „Schwefelhexafluorid" die Wörter „oder Stickstofftrifluorid" eingefügt.

bb)
In dem Satzteil nach Nummer 2 werden die Wörter „jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006," gestrichen.

b)
In Satz 2 werden nach dem Wort „Schwefelhexafluorid" die Wörter „oder Stickstofftrifluorid" eingefügt.

4.
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Die Erhebung nach Absatz 2 erfolgt jährlich,

1.
beginnend mit dem Berichtsjahr 2006 für Schwefelhexafluorid und

2.
beginnend mit dem Berichtsjahr 2015 für Stickstofftrifluorid."



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 UStatGuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 20. Mai 2015 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 6 BükrEG Änderung des Umweltstatistikgesetzes
... Umweltstatistikgesetz vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird wie folgt ...