Artikel 7 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015)

Artikel 7 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2015 BMVergV § 4

§ 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „11,73 Euro" durch die Angabe „11,99 Euro" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „13,86 Euro" durch die Angabe „14,16 Euro" ersetzt.

c)
In Nummer 3 wird die Angabe „19,02 Euro" durch die Angabe „19,44 Euro" ersetzt.

d)
In Nummer 4 wird die Angabe „26,19 Euro" durch die Angabe „26,77 Euro" ersetzt.

2.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „26,03 Euro" durch die Angabe „26,60 Euro" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „30,41 Euro" durch die Angabe „31,08 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 BBVAnpG 2014/2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BBVAnpG 2014/2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2014/2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 BBVAnpG 2014/2015 Inkrafttreten
... des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 5, 7 und 9 treten am 1. März 2015 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2570
Artikel 6 BBVAnpG 2016/2017 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. November 2014 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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