Artikel 8 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015)

Artikel 8 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2014 EZulV § 4, § 8, § 17, § 23

Die Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. August 2013 (BGBl. I S. 3286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „3,11 Euro" durch die Angabe „3,20 Euro" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „0,73 Euro" durch die Angabe „0,75 Euro" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b wird die Angabe „1,47 Euro" durch die Angabe „1,51 Euro" ersetzt.

2.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „3,09 Euro" durch die Angabe „3,46 Euro" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 1 wird die Angabe „12,82 Euro" durch die Angabe „14,36 Euro" ersetzt.

bbb)
In Nummer 2 wird die Angabe „15,56 Euro" durch die Angabe „17,43 Euro" ersetzt.

ccc)
In Nummer 3 wird die Angabe „19,33 Euro" durch die Angabe „21,65 Euro" ersetzt.

ddd)
In Nummer 4 wird die Angabe „24,90 Euro" durch die Angabe „27,89 Euro" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „4,97 Euro" durch die Angabe „5,57 Euro" ersetzt.

3.
In § 17 wird die Angabe „1,48 Euro" durch die Angabe „1,52 Euro" ersetzt.

4.
In § 23 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „656,85 Euro" durch die Angabe „735,67 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 BBVAnpG 2014/2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BBVAnpG 2014/2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2014/2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 BBVAnpG 2014/2015 Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... Erschwerniszulagenverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 ...


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