(1) Dieses Gesetz tritt mit Inkrafttreten des Beschlusses des ESM-Gouverneursrats zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Kraft, frühestens jedoch am Tag nach seiner Verkündung.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 12. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2193) ist das Gesetz am 8. Dezember 2014 in Kraft getreten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
B. v. 12.12.2014 BGBl. I S. 2193