Änderung Artikel 2 Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes vom 08.12.2014

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des ESMFinGÄndG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2014 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2014 geltenden Fassung
durch B. v. 12.12.2014 BGBl. I S. 2193
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt mit Inkrafttreten des Beschlusses des ESM-Gouverneursrats zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Kraft, frühestens jedoch am Tag nach seiner Verkündung.

(Text alte Fassung)

(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 12. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2193) ist das Gesetz am 8. Dezember 2014 in Kraft getreten.





Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed