§ 6 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen ... vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2995) geändert worden ist, wird aufgehoben. (28) § 6 des Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928), das durch Artikel 284 der Verordnung vom 19. Juni 2020 ...
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