Änderung § 12 2. BMeldDÜV vom 01.11.2016

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§ 11 2. BMeldDÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2016 geltenden Fassung
§ 12 2. BMeldDÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130
 

(Text alte Fassung)

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.

(2) Die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 5. November 2013 (BGBl. I S. 3920) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2015 außer Kraft.



 



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