Zitierungen von § 9 2. BMeldDÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 2. BMeldDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMeldDÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 2. BMeldDÜV Allgemeines (vom 01.05.2022)
... der Hauptwohnung. (3) Die zu übermittelnden Daten sind in den §§ 4 bis 10 unter Angabe der Blatt-Nummern des Datensatzes für das Meldewesen - Einheitlicher ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV)
Artikel 1 V. v. 28.11.2006 BGBl. I S. 2726; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 2 StIdV Form und Verfahren der Datenübermittlungen (vom 23.12.2022)
... Absatz 6 Satz 1, 3, Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 der Abgabenordnung gelten die §§ 2 und 9 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung . (2) Die Datenübermittlungen des Bundeszentralamts für Steuern an ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 7 3. StRVÄndV Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung
... Absatz 6 Satz 1, 3, Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 der Abgabenordnung gelten die §§ 2 und 9 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung." b) Absatz 2 wird wie ...

Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung, der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
V. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 169
Artikel 2 BMeldDÜVÄndV Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt. 2. In § 9 Absatz 1 Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§ 139b Absatz 6, 7 und 8 der ...

Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatenabrufverordnung
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 100
Artikel 1 BMeldDÜV2uaÄndV Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... April 2022 (BGBl. I S. 683) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...


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