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§ 2a - EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz (EUGewSchVG)
Artikel 1 G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1964 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 02.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 198
Geltung ab 11.01.2015; FNA: 319-115 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Geltung ab 11.01.2015; FNA: 319-115 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 2a Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation
Für Ersuchen der Anordnungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats um Gestattung der Anhörung einer Person mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/2844 ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die anzuhörende Person aufhält.
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz G. v. 2. Juli 2026 BGBl. 2026 I Nr. 198 m.W.v. 10. Juli 2026
Frühere Fassungen von § 2a EUGewSchVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 10.07.2026 | Artikel 6 Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz vom 02.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 198 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2a EUGewSchVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a EUGewSchVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EUGewSchVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 EUGewSchVG Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigungen (vom 10.07.2026)
... Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit nach § 2a einem in den Absätzen 1 oder 2 oder einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 3 bezeichneten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
G. v. 02.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 198
Artikel 6 ElAufÜbEG Änderung des EU-Gewaltschutzverfahrensgesetzes 1)
... a) Nach der Angabe zu § 2 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 2a Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation". b) ... Verordnungsermächtigungen". 2. Nach § 2 wird der folgende § 2a eingefügt: „§ 2a Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz ... 2. Nach § 2 wird der folgende § 2a eingefügt: „ § 2a Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation Für ... Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit nach § 2a einem in den Absätzen 1 oder 2 oder einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 3 bezeichneten ...
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