Artikel 1 - Zehntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (10. UrhGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2014 UrhG § 137k

Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3728) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 137k wie folgt gefasst:

„§ 137k (weggefallen)".

2.
§ 137k wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Zehntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 10. UrhGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. UrhGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 216 10. ZustAnpV Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... 5 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1974) geändert worden ist, wird jeweils das ...


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