Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Vollstreckungspauschalen-Verordnung (VollstrPV)

V. v. 04.12.2014 BGBl. I S. 1996 (Nr. 57)
Geltung ab 13.12.2014; FNA: 201-4-1 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren

§ 2 Entstehung



Die Verpflichtung zur Leistung der Vollstreckungspauschale entsteht dem Grunde nach in dem Zeitpunkt, in dem die Anordnung an die Vollstreckungsbehörde der Bundesfinanzverwaltung übermittelt wird. Eine spätere von der jeweiligen Anordnungsbehörde vorgenommene Rücknahme lässt die Entstehung unberührt.

Anzeige