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Artikel 6 - Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung (MesswNeuRegV k.a.Abk.)
V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010 (Nr. 58); Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10
13 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 7 Vorschriften zitiert
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Artikel 6 Änderung der Röntgenverordnung
§ 34 der Röntgenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2000) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Messgeräte für Röntgenstrahlung der in § 1 Absatz 1 Nummer 13 der Mess- und Eichverordnung bezeichneten Art müssen dem Mess- und Eichgesetz entsprechen, wenn sie für nachfolgende Zwecke verwendet werden:
- 1.
- für die physikalische Strahlenschutzkontrolle mittels Messung
- 2.
- für Messungen zur Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen oder zur Festlegung von Aufenthaltszeiten von Personen in Strahlenschutzbereichen oder
- 3.
- für Messungen nach den §§ 3, 4 und 16 Absatz 2.
- 1.
- den Anforderungen des Messzwecks genügen,
- 2.
- in ausreichender Zahl vorhanden sind und
- 3.
- regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft und gewartet werden."
- 2.
- In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 3 Satz 2 Nummer 3" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 3 Nummer 3" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 MesswNeuRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MesswNeuRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Artikel 20 StrlSchNRV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010 ) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 1 Anlage 8 Teil F Nummer 3 ...
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