Die
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom
20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067), die zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
21. Januar 2013 (BGBl. I S. 91) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 18.12.2014
- 1.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird den Wörtern „anerkannten Regeln der Technik" das Wort „allgemein" vorangestellt.
- b)
- Absatz 4 wird gestrichen.
- c)
- Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- In § 19 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 32 Absatz 2 der Eichordnung" durch die Wörter „§ 39 des Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.