Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2015 aufgehoben

Eingangsformel - Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung (GeflVerbBeschränkV)

V. v. 22.12.2014 BAnz AT 22.12.2014 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.01.2015 BAnz AT 19.01.2015 V1
Geltung ab 23.12.2014 bis 31.03.2015; FNA: 7831-14-1 Tierseuchenbekämpfung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 12 in Verbindung mit § 38 Absatz 2 und 4 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), diese in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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