Abschnitt 7 - BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung (BSIZertV)

V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2231 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 74 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 24.12.2014; FNA: 206-2-1 Öffentliche Informationstechnik
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Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Abschnitt 7 Schlussbestimmungen

§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 23 ändert mWv. 24. Dezember 2014 BSIZertV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die BSI-Zertifizierungsverordnung vom 7. Juli 1992 (BGBl. I S. 1230) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2014.

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Der Bundesminister des Innern

Thomas de Maizière



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