Zitierungen von § 6 DJubV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DJubV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DJubV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BMFSFJBAFzAZustAnO)
A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGÜbertrAnO)
A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 15.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 58
 
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Zitat in folgenden Normen

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BMFSFJBAFzAZustAnO)
A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
§ 10 BMFSFJBAFzAZustAnO Übertragung von Zuständigkeiten nach anderen Vorschriften
... von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 ( § 6 Satz 1 der Dienstjubiläumsverordnung ), 3. die Entscheidung über eine Erstattungsleistung für Schäden bis zu ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzAZustAnO)
V. v. 01.06.2018 BGBl. I S. 851; aufgehoben durch § 12 A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
Eingangsformel BAFzAZustAnO
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1987 (BGBl. I S. 2376), - § 6 Satz 2 der Dienstjubiläumsverordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2267), - § 16 Satz 2 der Arbeitszeitverordnung ...
§ 10 BAFzAZustAnO Übertragung von Zuständigkeiten nach anderen Vorschriften
... von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 ( § 6 Satz 1 der Dienstjubiläumsverordnung ), 3. die Entscheidung über Zuwendungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 1.533,88 ...


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