Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2 - Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, Absatz 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wassererosionsgefährdungsklasse

WassererosionsgefährdungsklasseK * S1 K * S * R2 K * S * R * L3
1345
CCWasser10,3 - < 0,55 15 - < 27,5 30 - < 55
CCWasser2≥ 0,55 ≥ 27,5 ≥ 55


---

1
Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., Februar 2005). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.

2
Der Regenerosivitätsfaktor R kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.

3
Der Hanglängenfaktor L kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.

Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 2 AgrarZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AgrarZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AgrarZahlVerpflV Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
...  1. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wasser die Anforderungen der Anlage 2 und 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der ... die zur Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 im Sinne von Anlage 2 gehört und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen ... die zur Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 im Sinne von Anlage 2 gehört und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen ...