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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (2. EinzHdlErProbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2014 BGBl. I S. 2335 (Nr. 62); Geltung ab 30.12.2014
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2014.