Artikel 1 - Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnNRAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 (Nr. 62); Geltung ab 30.12.2014, Artikel 3 ab 01.01.2015
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Artikel 1 Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2014 BMASErnAnO

(gesamter Text siehe Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - BMASErnAnO)

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Zitierungen von Artikel 1 Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BMASErnNRAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMASErnNRAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BMASErnNRAnO Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer ...


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