Artikel 4 - Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnNRAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 (Nr. 62); Geltung ab 30.12.2014, Artikel 3 ab 01.01.2015
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 30. Dezember 2014 BMAErnAnO BMinGSErnAnO BMASErnuEntlAO

(1) Die Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 5. Juni 1979 (BGBl. I S. 651), die zuletzt durch Abschnitt II der Anordnung vom 27. Januar 2003 (BGBl. I S. 177) geändert worden ist,

2.
die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 1. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2975) sowie

3.
die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 522).

(2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.



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