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Anhang 8 - Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV 2007)

V. v. 31.08.2004 BGBl. I S. 2255; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2129-41-1 Umweltschutz
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Anhang 8 (zu § 10) Emissionshochrechnung ohne zusätzliche Einflüsse


Anhang 8 wird in 2 Vorschriften zitiert

(BGBl. I 2004 S. 2269 - 2270)

Formel 1

EH = Et · 365 und Et = EBz ÷ tB

EH - Emissionshochrechnung für volles Betriebsjahr
Et - tagesdurchschnittliche Emissionen im Betriebszeitraum des Kalenderjahres der Inbetriebnahme
tB - Anzahl der Kalendertage des Betriebszeitraums im Kalenderjahr der Inbetriebnahme
EBz - Emissionen der Anlage im Betriebszeitraum im Kalenderjahr der Inbetriebnahme


Emissionshochrechnung für witterungsabhängigen Anlagenbetrieb (Berücksichtigung von Heizperioden)

In diesem Fall werden die Emissionen der Anlage im Jahr der Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der witterungsabhängigen Produktion der Anlage das volle Jahr hochgerechnet. Die Bestimmung der Gradtagszahl erfolgt nach VDI 3807 (VDI 3807, Blatt 1: Energieverbrauchskennwerte für Gebäude, Grundlagen). Dabei sind die standortspezifischen Daten des Deutschen Wetterdienstes maßgeblich. Alternativ kann auf die Daten des Deutschen Wetterdienstes für ein Testreferenzjahr zurückgegriffen werden, die von der zuständigen Behörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt wird.

Formel 2

EH = EBz · G15 ÷ GTZ

GTZ - kumulierte Gradtagszahl für die Betriebsdauer der Anlage im ersten Betriebsjahr
G15 - Gradtagszahl des Kalenderjahres nach VDI 3807, Blatt 1
EH - Emissionshochrechnung für volles Betriebsjahr
EBz - Emissionen der Anlage im Betriebszeitraum im Kalenderjahr der Inbetriebnahme


Emissionshochrechnung bei saisonalen Produktionsschwankungen (Kampagnenbetrieb)

In diesem Fall werden die Emissionen der Anlage im Jahr der Inbetriebnahme unter Berücksichtigung saisonaler Produktionsschwankungen auf das volle Jahr hochgerechnet.

Formel 3

Für die Fälle des § 7 Abs. 4 Zuteilungsgesetz 2007

EH = ( EBz ÷ PM1 ) · [ ( PM2 + PM3 ) ÷ 2]


Formel 4

Für die Fälle des § 7 Abs. 5 Zuteilungsgesetz 2007

EH = ( EBz ÷ PM1 ) · PM2

PM1 - Produktionsmenge innerhalb des ersten Betriebsjahres
PM2 - Produktionsmenge innerhalb des zweiten Betriebsjahres
PM3 - Produktionsmenge innerhalb des dritten Betriebsjahres, 2003
EH - Emissionshochrechnung für volles Betriebsjahr
EBz - Emissionen der Anlage im Betriebszeitraum im Kalenderjahr der Inbetriebnahme

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Zitierungen von Anhang 8 ZuV 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 8 ZuV 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuV 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Datenerhebungsverordnung 2012 (DEV 2012)
V. v. 11.07.2006 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 12 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
§ 3 DEV 2012 Angabe von Emissionsdaten
... Jahr der Inbetriebnahme ist eine Hochrechnung der Gesamtemissionen nach Maßgabe von Anhang 8 der Zuteilungsverordnung 2007 anzugeben. Die Sätze 2 und 3 gelten bei ...

Zuteilungsverordnung 2012 (ZuV 2012)
V. v. 13.08.2007 BGBl. I S. 1941; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
§ 16 ZuV 2012 Zuteilung nach § 10 Abs. 6 des Zuteilungsgesetzes 2012
... der Produktionsmengen die Produktion seit dem Zeitpunkt der Produktionsübemahme nach Anhang 8 der Zuteilungsverordnung 2007 auf ein volles Betriebsjahr hochzurechnen. (3) Der ...