Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Textilarbeitsbedingungenverordnung (TextilArbbV)

V. v. 29.12.2014 BAnz AT 31.12.2014 V1; aufgehoben durch § 2 V. v. 27.11.2015 BAnz AT 30.11.2015 V1
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 810-1-76-1 Arbeitsförderung
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und am 31. Dezember 2017 außer Kraft.



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