Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zahlt an die Gesellschaft für Telematik zu ihrer Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 zusätzlich zu dem in §
291a Absatz 7 Satz 5 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Betrag von 1,00 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Betrag in Höhe von 0,09 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.