Artikel 5 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes (VSchDDVG k.a.Abk.)

G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 16.01.2015, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 5 Änderung der BVL-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzgebührenverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2015 VSchDG-BVLGebV § 1

Die BVL-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzgebührenverordnung vom 17. April 2013 (BGBl. I S. 923) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz".

2.
In § 1 Satz 1 werden die Wörter „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" durch die Wörter „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" und die Wörter „die Verordnung (EU) Nr. 954/2011 vom 14. September 2011 (ABl. L 259 vom 4.10.2011, S. 1)" durch die Wörter „Artikel 22 der Richtlinie 2013/11/EU (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VSchDDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSchDDVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Artikel 2 VSchDGuaÄndG Folgeänderungen
... nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 17. April 2013 (BGBl. I S. 923), die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Januar 2015 (BGBl. I S. 2 ) geändert worden ist, wird aufgehoben. (8) In § 50c Absatz 1 Satz 1 des ...


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