Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, sind die §§
1 bis 24 in der bis zum 30. September 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Verordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883