1Bieter dürfen Zuschläge ganz oder teilweise durch eine unbedingte und der Schriftform genügende Rückgabeerklärung gegenüber der Bundesnetzagentur zurückgeben.
2Die Bundesnetzagentur muss die mit dem Zuschlag nach §
12 Absatz 5 registrierte Gebotsmenge in dem zurückgegebenen Umfang entwerten.
§ 30 FFAV Strafzahlungen ... ist oder 2. mehr als 5 Prozent der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Absatz 2 Satz 2 entwertet worden sind. ... 1 Satz 1 Nummer 2 berechnet sich aus der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots, die nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Absatz 2 Satz 2 entwertet worden ist, multipliziert mit 50 ...