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Zitierungen von § 21 FFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FFAV Allgemeine Bestimmungen zu den Sicherheitsleistungen
... soweit a) der Netzbetreiber nach § 28 Absatz 4 die Angaben nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 bestätigt hat, b) nicht mehr als 5 Prozent der ...
§ 22 FFAV Ausstellung von Förderberechtigungen
... worden ist. (2) Die Förderberechtigung nach Absatz 1 muss die Angaben nach § 21 Absatz 2 und die Höhe des nach § 26 bestimmten anzulegenden Werts enthalten.  ... soll, die Ausstellung der Förderberechtigung einschließlich der Angaben nach § 21 Absatz 2 und der Höhe des nach § 26 bestimmten anzulegenden Werts unverzüglich nach ...
§ 23 FFAV Ausstellung von Förderberechtigungen bei Anlagenerweiterungen
... den Antrag nach Satz 1 und die Ausstellung der Förderberechtigung sind die §§ 21 und 22 Absatz 2 bis 5 entsprechend anzuwenden. Die Bestimmung des anzulegenden Werts ...
§ 24 FFAV Entwertung der Gebotsmengen nach der Ausstellung
... Bundesnetzagentur muss die Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots in dem im Antrag nach § 21 Absatz 2 Nummer 5 angegebenen Umfang entwerten, sobald die beantragte Förderberechtigung ...
§ 25 FFAV Registrierung der Freiflächenanlagen im Anlagenregister
... noch nicht registriert sind. Mit der Übermittlung der Angaben nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und 7 erfüllt der Bieter zugleich die Pflicht, die ...
§ 26 FFAV Bestimmung des anzulegenden Werts
... dem Zuschlagswert des bezuschlagten Gebots, dessen Gebotsmenge auf Antrag des Bieters nach § 21 Absatz 2 Nummer 5 der Freiflächenanlage zugeteilt worden ist. Sofern die ... der bezuschlagten Gebote anzuwenden, deren Zuteilung zur Freiflächenanlage nach § 21 Absatz 2 Nummer 5 erst nach Ablauf des 18. Kalendermonats beantragt worden ...
§ 28 FFAV Finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen
... Satz 1 auch auf Strom, der im Zeitraum von drei Wochen vor der Stellung des Antrags nach § 21 bis zur Ausstellung der Förderberechtigung nach § 22 oder § 23 von der ... Weitergabe angeboten wird, muss die Anforderungen nach Absatz 1 und die Angaben nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 prüfen und kann geeignete Nachweise verlangen. Soweit die ... (4) Der Netzbetreiber muss der Bundesnetzagentur die Angaben des Bieters nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 bestätigen oder Abweichungen mitteilen. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 15 EEAusG Änderung der Anlagenregisterverordnung
... Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 3 und 4 sowie § 21 Absatz 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung" durch die Wörter „im Rahmen ...
Artikel 16 EEAusG Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 21 Absatz 1 der Freiflächenausschreibungsverordnung auf Ausstellung von ...

Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108
Artikel 4 FFAVuaÄndV Änderung der Anlagenregisterverordnung
... 2 eingefügt: „2. von Bietern nach § 6 Absatz 3 und 4 sowie § 21 Absatz 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung übermittelt worden sind,". ...