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§ 5 - Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)

V. v. 11.02.2015 BGBl. I S. 130 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Geltung ab 20.02.2015; FNA: 202-5-1 Verwaltungsgebühren
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§ 5 Berücksichtigung der Auslagen



(1) Soweit Auslagen in die Ermittlung der Gebühren einzubeziehen sind, können sie eingerechnet werden in:

1.
die allgemeinen pauschalen Stundensätze nach Anlage 1,

2.
die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder

3.
die Kosten, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ermittelt worden sind.

(2) Haben die einzubeziehenden Auslagen keinen ausreichenden Bezug zur Anzahl der geleisteten Stunden oder fallen sie für die gebührenfähige Leistung nur einmal an, so sind sie zu dem Bestandteil der kostendeckenden Gebühr, der sich aus den Stundensätzen ergibt, hinzuzurechnen.

(3) Soweit Auslagen gesondert abzurechnen sind, dürfen sie nicht in die kostendeckende Gebühr einbezogen werden.

 
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Zitierungen von § 5 AGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AGebV Grundsätze
... der Bundesverwaltung (GMBl 2013 S. 1235) entsprechen. Die Regelungen der §§ 3 bis 8 gehen vor. (3) Die Regelungen zur Ermittlung der kostendeckenden Gebühr ...
Anlage 1 AGebV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) (vom 18.02.2021)
Anlage 2 AGebV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze) (vom 18.02.2021)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
Artikel 1 3. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
...  3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1 , § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) Teil ... und Arbeitnehmer 130 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 , § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2) Besondere pauschale ...

Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
Artikel 1 1. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... ersetzt. 3. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) ...

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Artikel 1 AGebVuaÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
...  2. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1 , § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) Teil A ... und Arbeitnehmer 129 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 , § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2) Besondere pauschale ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 22.09.2016 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 2. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... ersetzt. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) ...