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Anlage 2 - Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)

V. v. 11.02.2015 BGBl. I S. 130 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Geltung ab 20.02.2015; FNA: 202-5-1 Verwaltungsgebühren
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Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)



KostenblockBesoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Festtitel gemäß
Haushaltssystematik des
Bundes
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtes Brutto A 3  
A 4  
A 5  
A 6  
einfacher Dienst A 2 bis A 6  
A 6  
A 7  
A 8  
A 9  
A 9 + Zulage  
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage  
A 9  
A 10  
A 11  
A 12  
A 13  
A 13 + Zulage  
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage  
A 13  
A 14  
A 15  
A 16  
höherer Dienst A 13 bis A 16  
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte  
einfacher Dienst 27,9  
mittlerer Dienst 27,9  
gehobener Dienst 29,3  
höherer Dienst 36,9  
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte  
mittlerer Dienst 32,6  
gehobener Dienst 32,6  
höherer Dienst 32,6  
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie
Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -be-
amten
Z 441.1 sowie 443.3
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließ-
lich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiens-
ten/-kräften
Z 443.1
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Um-
zugskostenvergütungen
453.1
wenn bei Dienstreisen
Trennungsgeld als
Auslage abgerechnet
wird:
5% dieses Titels
vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind
(§ 3)
459.9
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2  
E 2 Ü  
E 3  
E 4  
Gruppe E 2 bis E 4  
E 5  
E 6  
E 7  
E 8  
E 9a  
Gruppe E 5 bis E 9a  
E 9b  
E 9c  
E 10  
E 11  
E 12  
Gruppe E 9b bis E 12  
E 13  
E 14  
E 15  
E 15 Ü  
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  
1.2.2 Personalnebenkosten
Bezüge
E 2  
E 2 Ü  
E 3  
E 4  
Gruppe E 2 bis E 4  
E 5  
E 6  
E 7  
E 8  
E 9a  
Gruppe E 5 bis E 9a  
E 9b  
E 9c  
E 10  
E 11  
E 12  
Gruppe E 9b bis E 12  
E 13  
E 14  
E 15  
E 15 Ü  
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließ-
lich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiens-
ten/-kräften
Z 443.1
Unfallversicherung Bund und Bahn Z 452 02
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Um-
zugskostenvergütungen
453.1
wenn bei Dienstreisen
Trennungsgeld als
Auslage abgerechnet
wird:
5 % dieses Titels
 vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind
(§ 3)
459.9
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sons-
tige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
511.1
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und der-
gleichen
514.1
wenn Hubschrauber
als Auslage abge-
rechnet werden:
79 % dieses Titels
wenn Boote oder
Schiffe als Auslage
abgerechnet werden:
91 % dieses Titels
Mieten und Pachten 518.1
Aus- und Fortbildung 525.1
Dienstreisen 527.1
wenn Dienstreisen als
Auslage abgerechnet
werden:
0 % dieses Titels
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fach-
beiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die
Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden
sind (§ 3)
Z 526.2
wenn Sachverstän-
dige als Auslage ab-
gerechnet werden:
60 % dieses Titels
außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veran-
lassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit
der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
Z 529.1
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informa-
tionstechnik - soweit die Kosten mit der gebühren-
fähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
532.1
behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaus-
gaben (ohne IT) - soweit die Kosten mit der gebüh-
renfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
532.2
sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit
die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind (§ 3)
532.3
wenn sonstige
Dienstleistungsauf-
träge an Dritte als
Auslage abgerechnet
werden:
0 % dieses Titels
vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kos-
ten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind
(§ 3)
539.9
Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der ge-
bührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3)
Z 542.1
Veröffentlichungen und Fachinformationen - soweit
die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind (§ 3)
Z 543.1
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - soweit
die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind (§ 3)
544.1
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellun-
gen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen
Leistung verbunden sind (§ 3)
Z 545.1
nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung
verbunden sind (§ 3)
547.1
2.2 Investitionen
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 711.1
Erwerb von Fahrzeugen 811.1
wenn Wasserwerfer
als Auslage abge-
rechnet werden:
96 % dieses Titels
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 132.1
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
812.1
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Be-
reich Informationstechnik
812.2
Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzel-
fall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen
Leistung verbunden sind (§ 3)
712.1
2.3 Büroräume
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und
Räume
517.1
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem ein-
heitlichen Liegenschaftsmanagement
518.2
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anla-
gen
519.1
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 - 4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent  
3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen
Leitung
Stabstellen
interne Beauftragte (z. B. Datenschutzbeauftragte)
Controlling
interne Revision
Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)
Liegenschaftsverwaltung
Informationstechnik
Arbeitsschutz
Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)
Innerer Dienst
Sprachendienst
Bibliothek
Druckerei
Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)
Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
Bezügestelle
Personalvertretung
3.2 Rechts- und Fachaufsicht
4. Personalstruktur
4.1 Anzahl
Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbe-
amtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeam-
tinnen und -beamte)
Gesamtzahl
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gesamtzahl
Gruppe E 2 bis E 4
Gruppe E 5 bis E 9a
Gruppe E 9b bis E 12
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
4.2 Vollzeitäquivalente
Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbe-
amtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeam-
tinnen und -beamte)
Gesamtzahl
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gesamtzahl
Gruppe E 2 bis E 4
Gruppe E 5 bis E 9a
Gruppe E 9b bis E 12
Gruppe E 13
bis E 15 Ü
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden pro Monat
Beamtinnen und Beamte  
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 AGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.02.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
vom 11.02.2021 BGBl. I S. 204
aktuell vorher 23.10.2018Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
vom 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
vom 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
aktuellvor 06.11.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 AGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AGebV Berücksichtigung der Auslagen
... nach Anlage 1, 2. die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 3. die Kosten, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ermittelt worden ...
§ 9 AGebV Festgebühr
... nach Anlage 1 oder b) der besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 2. auf der Grundlage der Kosten, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ...
§ 10 AGebV Zeitgebühr (vom 06.11.2015)
... nach Anlage 1, 2. die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 3. die Stundensätze, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ermittelt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung AA (AABGebV)
V. v. 23.08.2021 BGBl. I S. 3920
Anlage 2 AABGebV Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts nach Anlage 2 AGebV in der ab 18. Februar 2021 gültigen Fassung (einschließlich Sacheinzelkosten und Gemeinkostenzuschlag)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
Artikel 1 3. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... „10,30" durch die Angabe „10,40" ersetzt. 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 ... und Arbeitnehmer 130 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 ...

Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
Artikel 1 1. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
...  und Arbeitnehmer 1.560". 4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In den Nummern 1.2.1 und 1.2.2 werden jeweils in ...

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Artikel 1 AGebVuaÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... „10,40" durch die Angabe „11,20" ersetzt. 2. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 ... und Arbeitnehmer 129 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 ...