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Anlage 1 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltLandPflSchV)

V. v. 11.03.2015 BAnz AT 16.03.2015 V2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7823-7-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 1 (zu den §§ 1 und 5 Absatz 1) Obstanbaugebiet in gewässerreichen Niederungsgebieten Hamburgs und Niedersachsens


Anlage 1 wird in 5 Vorschriften zitiert

In Hamburg das Gebiet, das von folgenden Grenzen umschlossen ist:

1.
im Westen: die Landesgrenze zu Niedersachsen,

2.
im Süden: die Moorwettern bis zur Francoper Straße, die Francoper Straße bis zum Beginn der Bebauung, im Bereich Neugraben/Hausbruch entlang der nördlichen Bebauungsgrenze, dann über die Bundesautobahn A7 entlang des Fürstenmoordamms bis zum Abzugsgraben Harburg,

3.
im Osten: den Moorburger Hauptdeich bis zum Moorburger Elbdeich und

4.
im Norden: den Moorburger Elbdeich bis zur Bundesautobahn A7, dann entlang der Bundesautobahn A7 Richtung Norden bis zur Alten Süderelbe und diese dann entlang bis zum Aue Hauptdeich, diesen dann entlang über Ostfrieslandstraße, Finkenwerder Norderdeich, Neßdeich, Am Rosengarten (einschließlich der östlich gelegenen Flächen „Rosengarten Außendeich") Neuenfelder Hauptdeich und Cranzer Hauptdeich wieder bis zur Landesgrenze Niedersachsen,

mit Ausnahme der Naturschutzgebiete Westerweiden und Finkenwerder Süderelbe sowie die Schutzzonen 1 und 2 des Wasserschutzgebiets Süderelbmarsch/Harburger Berge.

In Niedersachsen die Gebiete der

1.
Städte Buxtehude und Stade,

2.
Samtgemeinden Horneburg und Lühe,

3.
Gemeinden Jork und Neu Wulmstorf,

4.
Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten (letztere nur nördlich der Bundesstraße 73),

5.
Gemeinde Drochtersen,

6.
Stadt Cuxhaven,

7.
Samtgemeinden Land Hadeln, Hemmoor und Am Dobrock,

8.
Stadt Winsen,

9.
Samtgemeinde Elbmarsch,

10.
Gemeinde Stelle.



 

Zitierungen von Anlage 1 AltLandPflSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AltLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltLandPflSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AltLandPflSchV Anwendungsbereich
... Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten ...
§ 2 AltLandPflSchV Allgemeine Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
... Metern angewandt werden darf, darf abweichend von dieser Anwendungsbestimmung in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten auch nach den in den §§ 3 und 4, jeweils in Verbindung mit § ...
§ 4 AltLandPflSchV Aufzeichnungs- und Fortbildungspflichten
... landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebs mit Flächen in einem der in Anlage 1 bezeichneten Gebiete, der Pflanzenschutzmittel nach Maßgabe des § 2 in Verbindung mit ...
§ 5 AltLandPflSchV Einteilung der Gewässer in Expositionsklassen
... Die zuständige Behörde teilt die in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet gelegenen ständig oder periodisch wasserführenden Gewässer ... (2) Der Verfügungsberechtigte oder Besitzer einer an ein Gewässer in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet angrenzenden Fläche kann bei der zuständigen Behörde ...
§ 7 AltLandPflSchV Überwachung (vom 24.06.2016)
... Überprüfungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten, die Einhaltung der Aufzeichnungspflichten und Fortbildungspflichten nach ... Die zuständigen Behörden führen in den Gewässern in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet Untersuchungen durch, um Daten zur Bewertung möglicher Auswirkungen der ... 2 der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet eine angemessene Anzahl zusätzlicher Messstellen. Die ... Messstellen. Die Ergebnisse aller in Satz 1 genannten Messstellen in dem in Anlage 1 genannten Gebiet sind in jedem dritten Jahr, erstmals 2018 in die Berichte nach Absatz 1 ...