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§ 1 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltLandPflSchV)

V. v. 11.03.2015 BAnz AT 16.03.2015 V2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7823-7-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten.

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Zitierungen von § 1 AltLandPflSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AltLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltLandPflSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 AltLandPflSchV (zu den §§ 1 und 5 Absatz 1) Obstanbaugebiet in gewässerreichen Niederungsgebieten Hamburgs und Niedersachsens