Zitierungen von Anlage 1 AltLandPflSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AltLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltLandPflSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AltLandPflSchV Anwendungsbereich
... Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten ...
§ 2 AltLandPflSchV Allgemeine Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
... Metern angewandt werden darf, darf abweichend von dieser Anwendungsbestimmung in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten auch nach den in den §§ 3 und 4, jeweils in Verbindung mit § ...
§ 4 AltLandPflSchV Aufzeichnungs- und Fortbildungspflichten
... landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebs mit Flächen in einem der in Anlage 1 bezeichneten Gebiete, der Pflanzenschutzmittel nach Maßgabe des § 2 in Verbindung mit ...
§ 5 AltLandPflSchV Einteilung der Gewässer in Expositionsklassen
... Die zuständige Behörde teilt die in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet gelegenen ständig oder periodisch wasserführenden Gewässer ... (2) Der Verfügungsberechtigte oder Besitzer einer an ein Gewässer in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet angrenzenden Fläche kann bei der zuständigen Behörde ...
§ 7 AltLandPflSchV Überwachung (vom 24.06.2016)
... Überprüfungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten, die Einhaltung der Aufzeichnungspflichten und Fortbildungspflichten nach ... Die zuständigen Behörden führen in den Gewässern in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet Untersuchungen durch, um Daten zur Bewertung möglicher Auswirkungen der ... 2 der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet eine angemessene Anzahl zusätzlicher Messstellen. Die ... Messstellen. Die Ergebnisse aller in Satz 1 genannten Messstellen in dem in Anlage 1 genannten Gebiet sind in jedem dritten Jahr, erstmals 2018 in die Berichte nach Absatz 1 ...


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